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AGB Lehrgänge


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der AGB

Diese AGB sind für die angehenden MATSH.ch Kynolisten, MATSH.ch Praxilisten, MATSH.ch Hundezüchter und MATSH.ch Spezialisten gültig (im Folgenden «Auszubildende» genannt).

Die AGB sind integrierter Bestandteil unserer Anmeldebestätigung zum geführten Praktikum, sowie Inhalt des Praktikumskonzepts nach MATSH.ch. Die AGB haben vertragsähnlichen Charakter und unterliegen Schweizerischem Recht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke der vorliegenden AGB.


2. Anmeldung & Bestätigung

Die Anmeldung erfolgt verbindlich auf dem Postweg, per E-Mail, Fax oder Online.

Nach der Anmeldung erhält der Bewerber von MATSH.ch den Vertrag, die Rechnung mit Einzahlungsschein und die Teilnahme-Bestätigung. Der aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet den Bewerber zur Zahlung der entsprechenden Ausbildungs-Kosten. Das Nichtbegleichen der Rechnung gilt nicht als Abmeldung.

Aus organisatorischen Gründen behält sich MATSH.ch vor, Lektionen oder Module in Ausnahmefällen zu verschieben oder anzupassen. Fällt ein Dozent kurzfristig aus, kann MATSH.ch einen Dozentenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

Verschiebungen bzw. Absagen werden frühestmöglich vor Ausbildungsbeginn mitgeteilt. Es können keine Schadensersatz- oder sonstige Anforderungen gestellt werden.

Auf sämtlichen Veranstaltungen von MATSH.ch darf nur nach Absprache mit der LO [1] , allen anwesenden TeilnehmerInnen und Dozenten gefilmt, fotografiert oder Tonaufnahmen gemacht werden.  Eine Veröffentlichung ist nicht gestattet. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden kompletten Materials liegen bei MATSH.ch.

[1] Leitorganisation


3. Gebührenordnung

Anmeldungen
LehrgangGebühr
MATSH.ch KYNOLIST

CHF 100.00

MATSH.ch PRAXILIST/­HUNDEZÜCHTER/­SPEZIALIST

CHF 150.00

MATSH.ch SVEB Kursleiter*in

CHF 300.00

Bitte beachten Sie, dass mit Ihrer Anmeldung die jeweilige Gebühr per sofort fällig wird.
(Auch bei Abmeldung oder Nichterscheinen – unabhängig von Gründen und dem Zeitpunkt Ihrer Abmeldung).

Aufnahme­bedingungen
ArtDauerGebühr
Aufnahmeprüfung
MATSH.ch PRAXILIST
ca. 2h

CHF 350.00

Vorstellungsgespräch
MATSH.ch HUNDEZÜCHTER
ca. 1h

CHF 100.00

Fallbeantragung
MATSH.ch SPEZIALIST
ca. 1h

CHF 100.00

Prüfungs­gebühren
PrüfungDauerGebühr
Zwischenprüfung Theorie
MATSH.ch PRAXILIST/HUNDEZÜCHTER
3½ h
CHF 255.00
Abschlussprüfung
MATSH.ch PRAXILIST/HUNDEZÜCHTER
ca. 6h, auf 2-3½ Tage verteilt
(je nach Anzahl TN)
CHF 510.00
Fallabnahme bzw. Lernzielkontrolle
Spezialisierungsmodul
3½ h
CHF 290.00

Bei Prüfungswiederholung wird die jeweilige Gebühr erneut in Rechnung gestellt. Ausnahmen können bei Wiederholungen von Teileinheiten gewährleistet werden. Diese werden nach Absprache der LO sowie nach Aufwand berechnet. 
Bitte beachten Sie, dass mit Ihrer Prüfungseinschreibung bzw. Fallabnahme die jeweilige Gebühr per sofort fällig wird. Ausnahmen sind Krankheit und Unfall, Todesfall im engeren Umfeld. Diese Abwesenheiten müssen belegt werden (Arztzeugnis, amtliches Dokument). Im Zweifelsfall entscheidet die LO.


4. Teilnehmerzahl

Um die Qualität hochzuhalten und die individuelle Betreuung der Auszubildenden sicherstellen zu können, legt MATSH.ch pro Ausbildungs-Lehrgang eine maximale Anzahl Ausbildungsplätze fest. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Lehrgang in der Regel nicht durchgeführt. Die vom Bewerber bezahlten Ausbildungs-Kosten werden in diesem Fall vollumfänglich zurückbezahlt.


5. Präsenzpflicht

Grundsätzlich müssen alle Unterrichtsveranstaltungen eines Lehrganges oder eines Kurses mit abschliessender Prüfung, Zertifikat oder weiterführender Anerkennung vollständig besucht werden.
Der Unterricht gilt als besucht, wenn 90% des Lektionen-Plans besucht wurde. Die Anwesenheit wird durch die Referenten erfasst. Verspätungen und vorhersehbare (Teil-) Abwesenheiten sind der Administration (sekretariat@matsh.ch) zu melden.

Ausnahmen sind Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst, Krankheit und Unfall, Todesfall im engeren Umfeld. Diese Abwesenheiten müssen belegt werden (Aufgebot, Arztzeugnis, amtliches Dokument). Im Zweifelsfall entscheidet die LO [1].

Die Auszubildenden stehen in der Eigenverantwortung, die Präsenzpflicht innerhalb des Ausbildungs-Lehrganges zu erfüllen.

[1] Leitorganisation


6. Versäumte Lektionen

Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt oder zurückerstattet werden.

Es besteht die Möglichkeit bei wiederkehrenden, jährlichen Veranstaltungen den Termin ein Jahr später kostenpflichtig nachzuholen. Die Kosten werden auf Anfrage zusammengestellt. Kursabonnemente sind nicht übertragbar.


7. Abmeldung und Rücktritt

Bis 60 Tage vorher
kostenlos
59 bis 30 Tage
40%
29 bis 15 Tage
75%
< 15 Tage
100%

Bei Austritt aus einem laufenden Ausbildungs-Lehrgang besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Kosten.

Die Anmeldegebühr des gewählten Ausbildungs-Lehrgangs wird bei Abmeldung bzw. Rücktritt nicht zurückerstattet.

 MATSH.ch empfiehlt den Teilnehmern, eine Annulationskosten-Versicherung abzuschliessen.


8. Ausbildungs-Ort

Über die Zuteilung der Auszubildenden auf die Ausbildungsplätze entscheidet MATSH.ch. Es besteht seitens des Auszubildenden kein Anspruch auf Spesenentschädigung. Wünsche der Auszubildenden werden nach Möglichkeit berücksichtigt.


9. Zahlungsbedingungen

  • Die Gebühren werden bei definitiver Anmeldung sofort fällig. Details zur Gebührenpflicht erfahren Sie unter Punkt 3.

  • Der Ausbildungs-Betrag ist vor dem Ausbildungs-Beginn zu begleichen.
  • Es besteht die Möglichkeit, den Ausbildungs-Betrag gegen einen Aufschlag in mehreren Raten zu bezahlen.

10. Zusätze

Die vorgegebenen Passiv- und Aktiv-Stunden innerhalb eines Lehrgangs sind verbindlich. Sind diese aufgebraucht, besteht die Möglichkeit weitere Stundenpakete innerhalb der Ausbildung käuflich zu erwerben. 

Weitere Nutzungsbedingungen sämtlicher Infrastrukturen von MATSH.ch sind im separaten Pflichtenheft geregelt.


11. Ausbildungs-Ausschluss

Die LO behält sich vor, Praktikanten aus einer Schulung auszuschliessen. Gründe können insbesondere sein:
  • Verstoss gegen die Prüfungs- und Promotionsordnung, gegen die MATSH.ch Philosophie oder gegen Inhalte des Pflichtenhefts
  • Nicht erfolgte oder ungenügende Zahlung
  • Grobfahrlässiges Verhalten, welches andere Beteiligte schädigen könnte
  • Bei einem Ausschluss wird das Schulgeld anteilsmässig zurückerstattet.

12. Durch MATSH.ch delegierte oder beauftragte Stunden

Werden durch MATSH.ch Stunden bzw. Lektionen delegiert oder wird der Auszubildende beauftragt, die Lektionen abzuhalten, so sind diese Inhalt des Lernprogramms und werden nicht entschädigt. Zusätzliche Dienstleistungen und Aufträge der LO werden nicht entschädigt.


13. Haftung

Die Teilnehmenden sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.

Für alle von MATSH.ch und Kooperationspartnern organisierten Ausbildungen und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Unfälle und Krankheit, die sich während einer Schulung oder auf dem Hin- und Rückweg ereignen, sowie für Sachbeschädigungen und Diebstahl, übernimmt MATSH.ch keine Haftung.


14. Prüfungszulassung und Prüfungswiederholung, Rekurs

Zur Zwischen und Abschlussprüfung wird zugelassen, wer mindestens 90% des Unterrichts besucht hat. Sämtliche Lernaufträge und das Lerntagebuch (sofern Bestandteil des Ausbildungslehrgangs) müssen erfolgreich bearbeitet sein.

Prüfungsinhalte, die nicht mit «gut» oder «sehr gut» bestanden worden sind, werden zuerst besprochen und es besteht die Möglichkeit, eine Wiederholungsprüfung innert 30 Tagen schriftlich zu beantragen. Die Wiederholungsprüfung wird nach 1-3 Monaten gegen eine zusätzliche Gebühr angesetzt. Bei Bedarf können zusätzliche Schulungspakete nach Absprache gebucht werden.

Rekurs kann innert 14 Tagen gestellt und muss schriftlich an die externe Rekurs-Kommission gerichtet werden.


15. Ausbildungsabschluss/Zertifikat

Der Ausbildende erhält während der Ausbildung nach jedem besuchten Modul bzw. Veranstaltung sowie den allg. Präsenzstunden eine schriftliche Teilnahmebestätigung mit Unterschrift des jeweiligen Dozenten.

Das MATSH.ch Zertifikat wird nach bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung ausgestellt. Die jeweilige Abschlussprüfung gilt dann als bestanden, wenn sämtliche Einheiten gemäss Ausbildungskonzept erfüllt sind.

Bei nicht bestandener Abschlussprüfung hat der Auszubildende keinen weiteren Anspruch auf eine Ausbildungsbestätigung. 


16. Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der «allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen» bleiben vorbehalten.

17. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Zürich.

18. Inkrafttreten

Diese Geschäftsbedingungen gelten ab 1.1.2024.

Unsere AGB als PDF

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